Neue datenschutzrechtliche Vorgaben für Arbeitgeber
Das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften gibt Datenschutzbeauftragten einen verbesserten Kündigungsschutz und Arbeitnehmern eine Grundsatzregelung zu Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten. Ab dem 1. April 2010 können Datenschutzbeauftragte nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieses Sonderkündigungsrecht wirkt bis zum Ablauf eines Jahres nach der Abberufung als Datenschutzbeauftragter nach. Des Weiteren wird ein Anspruch auf Teilnahme an…