Weisungsrecht des Arbeitgebers
Ist eine Änderung der Beschäftigungsbedingungen durch den Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechts möglich, ist eine Änderungskündigung zur Zweckerreichung unverhältnismäßig und damit sozial ungerechtfertigt. Nimmt der Arbeitnehmer das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot nicht an (auch nicht unter Vorbehalt), kann auf Antrag festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wurde. So entschied das Bundesarbeitsgericht in mehreren…