EuGH hat über Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung zu entscheiden
Anleger könnten demnächst einen Rückforderungsanspruch gegen ihre Bank haben, wenn ihnen für die Verwaltung ihrer Wertpapiere Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde. Grund ist eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser muss auf Anfrage des Bundesfinanzhofs entscheiden, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiervermögen verwalten (sog. individuelle Portfolioverwaltung), für diese Leistungen Umsatzsteuer zahlen…