Ortszusatz im Firmennamen
Das Registergericht Osnabrück wies die Anmeldung der „Osnabrück M GmbH & Co. KG“ zur Eintragung zum Handelsregister wegen Irreführung mit der Begründung zurück, dass die Gesellschaft ihren Sitz nicht in Osnabrück, sondern im angrenzenden Lotte und damit in einem anderen Bundesland habe und die Voranstellung des Ortsnamens eine in diesem Fall nicht zutreffende führende Marktstellung zum…