Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf Ansprüche einer WEG geltend machen
In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bevollmächtigt. Die WEG handelte dabei in dem Glauben, dass die GbR zuvor wirksam zur Verwalterin bestellt worden war. Nach Auffassung des Gerichts und nach ständiger Rechtsprechung kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft sein….