Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters
In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall machte ein Versicherungs- und Bausparkassenvertreter, dessen Vertrag ordentlich gekündigt worden war, einen Ausgleichsanspruch in Höhe von mindestens 669.000 € geltend. Er legte seinen Anspruch weitgehend auf der Basis der so genannten Grundsätze dar, deren Geltung allerdings nicht ausdrücklich vereinbart worden war. Das Gericht bejahte den Anspruch dem Grunde nach….