Kosten für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung als Werbungskosten
Einem Rechtsreferendar waren für eine Ausbildungsstation in den USA Aufwendungen entstanden. Er beantragte im Rahmen seiner Einkommensbesteuerung den Abzug als Werbungskosten, weil die deutsche Justizverwaltung die Bezüge des Referendars während des Auslandsaufenthalts weiter zahlte. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Teil der Aufwendungen, weil auch von der amerikanischen Ausbildungsstation Vergütungen gezahlt wurden.
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Einkünfte aus den USA sind in Deutschland steuerfrei, wenn den USA ein Besteuerungsrecht zusteht und sie die Besteuerung durchführen. Die Ermittlung der Einkünfte hat nach deutschem Recht zu erfolgen. Lässt sich hinsichtlich der Werbungskosten nicht eindeutig bestimmen, ob sie durch die steuerpflichtigen oder steuerfreien Einnahmen veranlasst sind, ist eine Aufteilung vorzunehmen. Sie hat nach dem Verhältnis der steuerfreien Tätigkeitsvergütung zu dem gesamten Arbeitslohn für die Tätigkeit in den USA zu erfolgen.