Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Taxen und Mietwagen unionsrechtlich zweifelhaft
Der Bundesfinanzhof hat Bedenken, ob die unterschiedliche Besteuerung von Taxen und Mietwagen unionsrechtlich zulässig ist. Während die Beförderung in Taxen nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, wenn sie innerhalb der Gemeinde erfolgt oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt, müssen Mietwagenunternehmer ihre Umsätze immer mit dem Regelsteuersatz versteuern. Die unterschiedliche Besteuerung wird damit begründet, dass…