Neues von „Currywurst, Pommes & Co.“ – Umsatzsteuersatz bei der Abgabe von Speisen
Eines der „ewigen Probleme“ des Umsatzsteuerrechts ist wohl die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz bei der Abgabe von Speisen: 7 % bei Lieferung oder 19 % bei sonstiger Leistung? Nachdem durch das BMF-Schreiben vom 16.10.2008 (BStBl. 2008 I S. 949) bereits viele Fragen (zumindest aus der Sicht der Finanzverwaltung) geklärt schienen, bringt die mit Spannung…