Reiseveranstalter auch an „vorläufige Flugzeiten“ gebunden
Der Bundesgerichtshof hat folgende zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters als unwirksam beurteilt und ihre Verwendung verboten: „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ Nach Auffassung des Gerichts ermöglicht die erste Klausel dem Reiseveranstalter, die Flugzeiten beliebig und unabhängig davon zu ändern, ob…