Unwirksame Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung
Eine formularmäßig verwendete Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantie, nach der die Garantieansprüche des Käufers an die Durchführung der Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in der Werkstatt des Verkäufers/Garantiegebers oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt geknüpft ist, verletzt den Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam. Dies gilt, wenn die Klausel Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der…