Vergütungsverfahren ab 1.1.2010
Die neuen Vorschriften sind auf Vergütungsanträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Maßgebend ist also der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht das Entstehen des Anspruchs auf Vorsteuern. Das bisher bestehende Papierverfahren wird für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Die Anträge sind nicht mehr unmittelbar im Mitgliedstaat der Vergütung einzureichen. Der nicht…