Darlehen zum Erwerb eines GmbH-Anteils unterliegt Vorschriften für Verbraucherdarlehen
Die Aufnahme eines Darlehens zum Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH durch deren späteren Alleingesellschafter und Geschäftsführer stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar; vielmehr wird der Darlehensnehmer in solchen Fällen als Verbraucher tätig. Die Verjährung der Ansprüche der kreditgebenden Bank – nach drei Jahren mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist – ist deshalb bis…