Rentenbesteuerung – BFH bestätigt erneut die Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG
Seit 2005, mit Einführung des AltEinkG, wird die sog. Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, Versorgungswerke und Rüruprenten) im Rahmen Altersvorsorge wie folgt besteuert: Ansparphase: verstärkte steuerliche Entlastung durch Berücksichtigung als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 3 EStG mit einem Höchstbetrag i.H.v. 20.000 EUR pro Jahr und Steuerpflichtigen Leistungsphase: eine vollständige Versteuerung (§ 22 Nr. 1…