Berücksichtigung von Steuerschulden nach Aussetzen der Vollziehung oder Stundung bei der Prognoseentscheidung der drohenden Zahlungsunfähigkeit
Setzt die Finanzbehörde die Vollziehung eines Steuerbescheids wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit aus, fordert sie den festgesetzten Betrag für die Dauer der Aussetzung nicht mehr ernsthaft ein. Diese Steuerverbindlichkeiten sind für die Dauer der Aussetzung bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht zu berücksichtigen, weil sie im insolvenzrechtlichen Sinne nicht als fällige Forderungen…