Keine Anrechnung von Steuervorteilen des Anlegers auf dessen Schadensersatzanspruch gegen Gründungsgesellschafter eines Immobilienfonds
Auf den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen die Gründungsgesellschafter eines Immobilienfonds sind Steuervorteile des Anlegers, die sich aus der Berücksichtigung von Werbungskosten ergeben, grundsätzlich nicht schadensmindernd anzurechnen, weil die Ersatzleistung im Umfang der zuvor geltend gemachten Werbungskosten zu versteuern ist. Das gilt auch für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach dessen ständiger…