Unternehmer durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
Wer in seinem selbst genutzten Einfamilienhaus mit einem Blockheizkraftwerk neben Wärme auch regelmäßig Strom gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz liefert, ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Bei solchen Anlagen wird durch Verbrennen von Erdgas gleichzeitig Strom und Wärme produziert, wobei die anfallende Abwärme des Generators zum Heizen des Gebäudes sowie zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird….