200911.19
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Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind grundsätzlich mit ihren um die jährlichen Absetzungen für Abnutzung gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren. Ein niedrigerer Teilwert darf nur berücksichtigt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt nur unter der Voraussetzung vor, dass der Wert des Wirtschaftsguts zum jeweiligen Bilanzstichtag mindestens für die halbe…

200911.18
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Geschenke an Geschäftsfreunde

Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen. Deshalb sind für den Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben die nachfolgenden Punkte von großer Bedeutung: Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis zu einem Wert von 35 € netto ohne Umsatzsteuer pro Jahr und pro Empfänger abzugsfähig. Nichtabziehbare Vorsteuer (z. B. bei Versicherungsvertretern, Ärzten) ist in die Ermittlung…

200911.17
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Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind seit 2007 nur noch dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Seit diesem Jahr können u. a. Lehrer keine Arbeitszimmerkosten mehr geltend machen, wenn deren Mittelpunkt beruflicher Tätigkeit in der Schule liegt. Dagegen wehrte sich ein Lehrerehepaar im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsverfahrens. Der Bundesfinanzhof…

200911.16
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Bestimmungen zur Inventur am Bilanzstichtag

Alle Kaufleute, die nach den handelsrechtlichen oder steuerlichen Vorschriften Bücher führen und im Laufe des Wirtschaftsjahres keine permanente Inventur vornehmen, müssen zum Ende des Wirtschaftsjahres Bestandsaufnahmen vornehmen.[1] Diese sind eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Unternehmens und müssen am Bilanzstichtag erfolgen. Steuerliche Teilwertabschreibungen können nur noch bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Diese…

200911.15
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Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung können als Werbungskosten abgezogen werden

Eine Buchhändlerin, die inzwischen als Lehrerin tätig ist, begann nach Abschluss ihrer Ausbildung ein Sonderpädagogik-Studium, das sie auf Grund Schwangerschaft nicht beendete. Im Jahr 2002 begann sie ein Studium zur Grund-, Haupt- und Realschullehrerin und behandelte die angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten. Ab 2005 lehnte das Finanzamt den Abzug von Werbungskosten ab und berücksichtigte die Aufwendungen…

200911.14
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Voraussetzungen für eine Verlängerung der Ausbildungszeit

Die lang anhaltende Erkrankung eines Auszubildenden begründet keinen Anspruch auf Verlängerung seiner Ausbildungszeit. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen kürzlich entschieden. Es ging um den Fall einer Verwaltungsfachangestellten, die innerhalb ihrer dreijährigen Ausbildungszeit insgesamt nur etwa zwei Monate Ausbildung absolvieren konnte und deshalb eine Verlängerung ihrer Ausbildungszeit beantragte. Das beklagte Land lehnte diesen Antrag ab. Zu Recht,…

200911.03
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Haftung der BGB-Gesellschafter für Altverbindlichkeiten § 128, § 130 HGB

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. 29.01.2001 II ZR 331/00 DStR 2001, 310) ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als teilrechtsfähig anzusehen. Daraus folgend wird für die persönliche unbeschränkte Haftung der Gesellschaft heute die akzessorische Gesellschafterhaftung nach § 128 HGB (analog) herangezogen. Die persönliche Haftung gilt sowohl für schuldrechtliche als auch gesetzliche Verbindlichkeiten, also auch für…

200911.02
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Gewerbesteuer vor EuGH

Der Bundesfinanzhof legt dem EuGH die Frage vor, ob die Hinzurechnung von Kreditzinsen zur Bemessungsgrundlage für die GewSt gegen das Europarecht verstößt (BFH Aktz.: I R 30/08). Das Vorlageverfahren hat auch Bedeutung für die seit 2008 geltende Neuregelung. Bescheide sollten ggf. offen gehalten werden.

200911.01
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Termine November 2009

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch     Überweisung1 Scheck2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3 10.11.2009 13.11.2009 6.11.2009 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das…