Bedienung der Leasingraten trotz Mangels des geleasten Autos
Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ab wann ein Leasingnehmer, der wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt ist. Das Gericht hielt in seiner Entscheidung auch nach der Anfang 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform an seiner Rechtsprechung fest. Danach…