Verlustbescheinigung Kapitaleinkünfte
Die Bescheinigung über verbleibende Verluste ist bis zum 15. Dezember 2011 bei der Bank zu beantragen, damit diese bei der ESt-Veranlagung berücksichtigt werden können. Verluste, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, können nur bei der Veranlagung berücksichtigt werden, wenn der Anleger eine Bescheinigung seiner Bank über die Höhe der verbleibende Verluste vorlegt. Die Vorlage dieser Bescheinigung ist…