Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis 31.12.2013
Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde im Herbst 2008 – zunächst befristet bis 31.12.2010 – der Begriff der Überschuldung geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es ist also darauf abzustellen, ob die sog. Fortführungsprognose positiv ausfällt, z. B. weil ein Betrieb den…