Installationstermin werktags „8 – 16 Uhr“ durch einen Telekommunikationsanbieter nicht zumutbar
Den Kunden eines Telekommunikationsanbieters trifft nach Vertragsabschluss die Nebenpflicht, dem Anbieter die zeitnahe Freischaltung des Anschlusses faktisch zu ermöglichen. Insbesondere muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass einem Techniker soweit erforderlich der Zutritt zu der Anschlussstelle bzw. den Verteilerkästen im oder am Hause gewährt wird. Der Anschlusstermin ist zwischen den Beteiligten zu vereinbaren. Bemüht sich…