Termingeschäft nur bei Verknüpfung von Eröffnungs- und Gegengeschäft
Der Bundesfinanzhof hatte über den Verlust aus dem Leerverkauf von Devisen zu entscheiden, bei dem ein Kapitalanleger auf einen steigenden Yen-Kurs gehofft hatte. Er hatte sich am 22. Januar 2010 verpflichtet, 10 Mio. Yen für 79.000 € am 26. Januar 2011 an seine Bank zu verkaufen. Für den Kauf der Yen musste er am 26. Januar 2011 allerdings 89.000 € bezahlen, so dass er einen…