200910.19
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Erstattungsfähige Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden an eine schweizerische Kapitalgesellschaft

Eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Dividendeneinnahmen aus deutschen Quellen gehören zu den in Deutschland körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften. Die Körperschaftsteuer ist zunächst durch den 25 %igen Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Sie reduziert sich auf Antrag der Gesellschaft auf 15 %.

Eine weitergehende Erstattung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ausgeschlossen. Die Abgeltungswirkung greift ausnahmslos. Sie unterscheidet auch nicht danach, ob die Einkünfte nach innerstaatlichem Recht ganz oder teilweise steuerfrei sind.

Soll eine durch diese Regelung eventuell ausgelöste Doppelbesteuerung vermieden werden, ist es Sache der Schweiz, eine Lösung herbeizuführen. Die Regelung verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen EU‑Gemeinschaftsrecht.

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