Zweiter Börsengang der Telekom: Keine Täuschung der Kapitalanleger
Der Bundesgerichtshof hat in einem Kapitalanleger‑Musterverfahren einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigt, in dem dieses Fehler im Prospekt zum zweiten Börsengang der Telekom verneint hat. Insbesondere berichtet der Prospekt zutreffend und vollständig über das Immobilienvermögen der Deutschen Telekom AG mit mehr als 12.000 Grundstücken und etwa 33.000 baulichen Anlagen, dessen Wert im Prospekt auch nicht…