Unzulässige Ablehnung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ohne Verdachtsmomente für betrügerische Absichten des Antragstellers
Einem Antragsteller darf die Zuteilung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ohne objektive Verdachtsmomente für eine Verwendung zu steuerhinterzieherischen Zwecken nicht verweigert werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden. Die Behauptung der Steuerverwaltung, dass der Antragsteller nicht über die materiellen, technischen und finanziellen Mittel verfüge, um die angegebene Tätigkeit auszuüben, reicht nicht aus. Dies gilt selbst dann,…