Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß ist.Mehraufwendungen für die Verpflegung können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung pauschal und beschränkt auf die ersten drei Monate an derselben Tätigkeitsstätte zum Abzug zugelassen werden (§ 9 Abs. 5…