Neue EU-Erbrechtsverordnung
Der Rat der EU-Justizminister hat die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Diese Verordnung legt einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Bereits heute haben 10 % aller Erbfälle in Europa einen grenzüberschreitenden Bezug, die Tendenz ist steigend. Nach der in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Regel wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der…