Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn · für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, · die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, · der Schuldner…