Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Erneuerbare-Energien-Gesetz: Bestandsschutz für modular aufgebaute Anlagen
Die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, z. B. Biogasanlagenparks, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, wurde so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht wird.