Erlaubte private Pkw-Nutzung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ist Arbeitslohn und keine verdeckte Gewinnausschüttung
Stellt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen betrieblichen PKW zur Verfügung, den dieser laut Anstellungsvertrag auch privat nutzen darf, liegt immer lohnsteuerpflichtiger Sachlohn und keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Im konkreten Fall hatte die GmbH für die Zurverfügungstellung des Pkw keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt, so dass sie vom Finanzamt zu Recht…