Änderung bei den Verbrauchsteuern
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2011 dem Sechsten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (§ 13b UStG) zugestimmt. Für Veranlagungszeiträume ab 01.07.2011 gilt dann: Für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und von bestimmten integrierten Schaltkreisen soll die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen, wenn dieser Unternehmer ist und das Entgelt mindestens 5.000 Euro beträgt. Hierfür sind die…