Das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises wird eingestellt (BMWi)
Entgegen anders lautenden Presseberichten hat die Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) jedoch keine Auswirkungen auf das vom Bundesfinanzministerium angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Darauf weist das Bundesfinanzministerium auf seinen Internetseiten hin.
Hintergrund: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich darauf verständigt, das sog. ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Nach dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) musste seit dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich BMWi und BMAS nun darauf, den Elektronischen Entgelt-Nachweis (Elena) „schnellstmöglich einzustellen“.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
Hinweis: Entgegen anders lautenden Presseberichten hat die Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) keine Auswirkungen auf das vom Bundesfinanzministerium angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die Arbeiten der Finanzverwaltung für den planmäßigen Einsatz der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) weiterverfolgt. Die Regelungen sollen planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen werden, so dass das dauerhafte Verfahren dann durch das elektronische Verfahren abgelöst wird. Es bleibt also für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei dem Starttermin Januar 2012. Darauf weist das Bundesfinanzministerium auf seinen Internetseiten hin. Zur Homepage des BMF gelangen Sie hier.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und des BMAS v. 18.7.2011 und BMF online v. 19.7.2011