201107.28
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Reverse-Charge-Verfahren für Umsätze mit Mobilfunkgeräten (BdSt)

Mit einer Eingabe beim BMF fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2011 für die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen für Unternehmen.
Hintergrund:

Zum 1.7.2011 wurde die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen für Unternehmen ausgedehnt. Der BdSt kritisiert, dass der Zeitraum zwischen erstmaligem Bekanntwerden der Pläne zur Einführung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft für diese Lieferungen und der gesetzlichen Umsetzung zum 1.7.2011 deutlich zu kurz war, um die gesetzlichen Regelungen in den Abrechnungssystemen der Unternehmen umzusetzen. Der BdSt fordert daher die Einführung einer angemessene Übergangsregelung. Unternehmen könnten dann bis zum Ende des Jahres die Umsatzsteuer nach der alten oder neuen Regelung abführen. Darüber hinaus könnten in der Übergangszeit noch offene Fragen geklärt werden, z.B. welche integrierten Schaltkreise unter die Neuregelung fallen und welche nicht.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Da die Neuregelung zur umgekehrten Steuerschuldnerschaft für diese Lieferungen erst im April 2011 durch den Finanzausschuss in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und das Gesetz am 24.6.2011 veröffentlicht wurde, hatten die betreffenden Steuerzahler keine realistische Chance, sich auf die Änderungen einzustellen. Insbesondere wenn Lieferungen erfolgen, bei denen sowohl die normale als auch die umgekehrte Steuerschuldnerschaft zur Anwendung kommt, gibt es größere Probleme, das Rechnungssystem entsprechend anzupassen.
Hinweis: Den Text der Eingabe finden Sie auf den Internetseiten des BdSt. Zur Homepage des BdSt gelangen Sie hier.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung v. 15.7.2011

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