Reverse-Charge-Verfahren für Umsätze mit Mobilfunkgeräten (BdSt)
Zum 1.7.2011 wurde die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen für Unternehmen ausgedehnt. Der BdSt kritisiert, dass der Zeitraum zwischen erstmaligem Bekanntwerden der Pläne zur Einführung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft für diese Lieferungen und der gesetzlichen Umsetzung zum 1.7.2011 deutlich zu kurz war, um die gesetzlichen Regelungen in den Abrechnungssystemen der Unternehmen umzusetzen. Der BdSt fordert daher die Einführung einer angemessene Übergangsregelung. Unternehmen könnten dann bis zum Ende des Jahres die Umsatzsteuer nach der alten oder neuen Regelung abführen. Darüber hinaus könnten in der Übergangszeit noch offene Fragen geklärt werden, z.B. welche integrierten Schaltkreise unter die Neuregelung fallen und welche nicht.