200910.28
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Sorgfalt beim Einparken auf öffentlichem Parkplatz

In einem vom Landgericht Saarbrücken entschiedenen Fall ging es um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auf einem öffentlichen Parkplatz, bei dem ein Autofahrer beim Einfahren in eine Parktasche gegen die geöffnete Tür eines in der daneben liegenden Parktasche abgestellten Fahrzeugs stieß.

Das Gericht stellte fest, dass der Unfall überwiegend von dem Fahrer verursacht worden war, der die Tür ohne aufmerksame Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs geöffnet hatte.

Nach Auffassung des Gerichts war aber auch dem anderen Fahrer ein Mitverschulden am Unfall vorzuwerfen, weil er nicht mit der auf Parkplätzen gebotenen Achtsamkeit in die Parktasche eingefahren war.

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