Erhöhte Steuerbefreiung für Baudenkmale
Die Neubewertung des Grundvermögens mit dem gemeinen Wert führt dazu, dass auch nicht in vollem Umfang steuerbefreite Baudenkmale mit einem höheren Wert in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließen. Um dies auszugleichen, wird die Steuerbefreiung auf 85 % des Werts angehoben. Es bleibt dabei, dass die Erhaltung wegen der Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen…