200908.01
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BMF gibt Basiszins für vereinfachtes Ertragswertverfahren bekannt

Das Bundesministerium der Finanzen hat den für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens nötigen Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben. Der Basiszins leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2009 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,61 % errechnet.

Der Ertragswert ergibt sich aus der Multiplikation des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem Kapitalisierungsfaktor. Dieser ist der Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes, der sich aus Basiszinssatz und Risikozuschlag ergibt. Unter Berücksichtigung des Risikozuschlags von 4,5 % ergibt sich also für 2009 ein Kapitalisierungsfaktor von 12,33.

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