200907.25 0 Geschützt: Bewährungsauflagen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens können als Werbungskosten abgezogen werden in Einkommensteuer, ESt - Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ESt - Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit, ESt - Einkünfte aus selbst. Arbeit, Steuern Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte gib unten das Passwort ein, um ihn anzeigen zu können. Passwort: