Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Grundlage der Bewertung von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften wird ein vereinfachtes Ertragswertverfahren. In diesem wird der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag kapitalisiert. Beurteilungsgrundlage ist der in der Vergangenheit erzielte Durchschnittsertrag, der sich aus den Betriebsergebnissen der letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag herleitet. Ausgangswert ist der einkommensteuerliche Gewinn, der um Hinzurechnungen und Abzüge zu korrigieren ist. Der auf den nachhaltig erzielbaren Jahresertrag anzuwendende Kapitalisierungsfaktor besteht aus einem Basiszinssatz, der sich aus den Zinsstrukturdaten der Bundesbank ergibt, und einem Zuschlag von 4,5 %. Branchentypische oder persönliche Wertminderungsfaktoren werden in diesem vereinfachten Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Verkehrswerte nicht betriebsnotwendigen Vermögens, von Beteiligungen und von in den letzten zwei Jahren eingelegten Wirtschaftsgütern sind dem Ertragswert hinzuzurechnen.
Der Jahresertrag ist anzusetzen, wenn er höher ist als die Summe der Verkehrswerte der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (Substanzwert).
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist nicht anzuwenden, wenn es zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Solche können sich beispielsweise im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder zeitnahen Verkäufen herleiten lassen.