Zulässigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach vorheriger Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen
Ein Unternehmer verkaufte sein Sonderbetriebsvermögen, bevor er den Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf seinen Sohn übertrug. Das Finanzamt erkannte die unentgeltliche Übertragung nicht an. Es sah zusammengefasst eine tarifbegünstigte Aufgabe des Mitunternehmeranteils unter Einbeziehung des veräußerten Sonderbetriebsvermögens. Der Bundesfinanzhof[1] folgte dieser Auffassung nicht. Ein aus der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils entstehender Gewinn kann steuerpflichtig sein. Dies ist…