Ordnungsgemäße Buchführung wird durch Zeitreihenvergleich nicht erschüttert
Seit einigen Jahren führt die Finanzverwaltung die Betriebsprüfung „digital“ durch. Die Betriebsprüfer können über die elektronisch gespeicherten Daten eines Unternehmens unmittelbar Einsicht in die Buchführung ab dem Jahr 2002 nehmen und die Daten mit moderner Hard- und Software auf ihre Plausibilität hin prüfen. Beim sog. Zeitreihenvergleich in der Gastronomie werden Ein- und Verkäufe aller Speisen und…