200908.15
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Bemessungsgrundlage für zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung

Bei einer getrennten Veranlagung von Ehegatten berechnet sich die zumutbare Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten. Der Bundesfinanzhof hält diese Regelung für verfassungsgemäß. Ein Arbeitnehmer hatte Zahlungen an das Sozialamt und an ein Pflegeheim für seine pflegebedürftige Mutter als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Er beantragte die getrennte Veranlagung. Die so ermittelte zumutbare Belastung auf…

200908.14
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Nach Schenkung eingetretene Wertminderung von GmbH-Anteilen kann bei der schenkungsteuerlichen Bewertung zu berücksichtigen sein

A schenkte B im Dezember 1994 GmbH-Anteile. Der für die Schenkungsteuerberechnung anzusetzende Wert ließ sich aus dem Verkaufspreis von Anteilen des Mitgesellschafters C an D im Juni 1994 ableiten. Der Kaufpreis hierfür wurde aber nachträglich im Oktober 1995 wegen der ungünstigen Geschäftsentwicklung der GmbH und falscher Angaben des C durch Nachverhandlungen herabgesetzt. Das Finanzamt setzte die Schenkungsteuer vom…

200908.13
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Beweislast über die Herkunft von ungeklärten Geldmitteln bei betrieblicher Mitbenutzung eines Privatkontos liegt beim Unternehmer

Nutzt ein Unternehmer ein privates Konto für betriebliche Zahlungen, ist entscheidend, aus welchen Gründen dies geschieht. Hat der Unternehmer veranlasst, dass Betriebseinnahmen auf dem Privatkonto eingehen, liegt es in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich, die Herkunft der dort eingehenden Mittelzuflüsse zu erläutern. Dies gilt auch, wenn der Betriebsinhaber das Privatkonto seines Ehegatten mitnutzt. Dies hat der…

200908.12
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Zeitliche Anwendung der Neuregelungen

Grundsätzlich gelten die neuen Regeln für alle Erb- und Schenkungsfälle nach dem 31.12.2008. Ein Erbe kann aber bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung beantragen, dass die neuen Erbschaftsteuerregeln, mit Ausnahme der persönlichen Freibeträge, auf Erbfälle nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2009 anzuwenden sind. Der Antrag kann bis zum 30.6.2009 gestellt werden. In diesem Fall kann…

200908.11
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Sonstige Freibeträge

Auch die sonstigen Freibeträge wurden geringfügig angehoben. Zum Vergleich nachstehende Tabelle: Freibetrag Altes Recht Neues Recht Versorgungsfreibetrag Ehegatte 256.000 € 256.000 € Versorgungsfreibetrag eingetragener Lebenspartner 0 € 256.000 € Versorgungsfreibetrag Kinder, nach Alter gestaffelt bis 52.000 € bis 52.000 € Beschränkt Steuerpflichtige 1.100 € 2.000 € Hausrat Steuerklasse I 41.000 € 41.000 € Bewegliche Gegenstände I 10.300 € 12.000 € Hausrat und andere Gegenstände in den Klassen II und III 10.300 €…

200908.10
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Steuersätze und Freibeträge

Den relativ großzügig erhöhten Freibeträgen stehen ebenfalls beachtlich erhöhte Steuersätze gegenüber. Erwerber Neues Recht Altes Recht Ehegatten 500.000 € 307.000 € Kinder 400.000 € 205.000 € Weitere Abkömmlinge, z. B. Enkel 200.000 € 51.200 € Übrige Erwerber Steuerklasse I 100.000 € 51.200 € Erwerber Steuerklasse II 20.000 € 10.300 € Erwerber Steuerklasse III 20.000 € 5.200 € Eingetragene Lebenspartner III 500.000 € 5.200 €   Die neuen Steuersätze lauten wie folgt: Wert des steuerpflichtigen…