Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase keine Werbungskosten
Einem Ehepaar gehörte eine Eigentumswohnung, die es 2007 selbst nutzte und ab 2008 vermietete. Während der Zeit der Selbstnutzung, also im Jahr 2007, ließ es einen neuen Heizkessel einbauen. Die Kosten wollte es als vorab entstandene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend machen. Das lehnte der Bundesfinanzhof ab. Vorab entstehende Werbungskosten können nur berücksichtigt werden, wenn…