Was passiert mit nicht verbrauchten (Neu-) Verlusten?
Haben Sie bis 15.12.2009 keinen Antrag auf Verlustbescheinigung bei der „Bank“ gestellt, bleiben die Verlustverrechnungstöpfe der Bank ( getrennt für Aktien und Sonstiges) bestehen und werden mit zukünftigen Gewinnen (getrennt nach Aktien und Sonstiges) verrechnet. Haben Sie eine Verlustbescheinigung beantragt, stellt die Bank die Verlusttöpfe auf Null. Mit der Bescheinigung können die Verluste jetzt im Rahmen…