Ort der sonstigen Leistung ab 1.1.2010
Der Rat der EU hat 2008 zwei Richtlinien zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie erlassen, die zum 1.1.2010 in nationales Recht umzusetzen sind. Diese ändern die Ortsbestimmungen für sonstige Leistungen, erweitern das Reverse-Charge-Verfahren sowie die Angaben in der Zusammenfassenden Meldung um die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen und regeln das Vorsteuer-Vergütungsverfahren neu.
Der nationale Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben im Jahressteuergesetz 2009 in nationales Recht umgesetzt. Änderungen wird es noch bei der Zusammenfassenden Meldung geben, die derzeit im „Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ beraten werden.
Die Änderungen zur Neuregelung der Ortsbestimmung für sonstige Leistungen treten am 1.1.2010 in Kraft.