Verfassungswidrigkeit des ErbStRG?
In einem AdV-Verfahren hatte das FG-München bereits erstmals Gelegenheit sich mit der möglichen Verfassungswidrigkeit der Regelungen nach der ErbSt-Reform zu beschäftigen.
Das FG hat den Antrag auf AdV abgelehnt, jedoch die Beschwerde zum BFH zugelassen (vgl. FG-München Beschluss vom 05.10.2009 Aktz.: 4 V 1548/09).