200911.20
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Verfassungswidrigkeit des ErbStRG?

In einem AdV-Verfahren hatte das FG-München bereits erstmals Gelegenheit sich mit der möglichen Verfassungswidrigkeit der Regelungen nach der ErbSt-Reform zu beschäftigen.

 Das FG hat den Antrag auf AdV abgelehnt, jedoch die Beschwerde zum BFH zugelassen (vgl. FG-München Beschluss vom 05.10.2009 Aktz.: 4 V 1548/09).

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