200912.21
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Was passiert mit nicht verbrauchten (Neu-) Verlusten?

  1. Haben Sie bis 15.12.2009 keinen Antrag auf Verlustbescheinigung bei der „Bank“ gestellt, bleiben die Verlustverrechnungstöpfe der Bank ( getrennt für Aktien und Sonstiges) bestehen und werden mit zukünftigen Gewinnen (getrennt nach Aktien und Sonstiges) verrechnet.
  2. Haben Sie eine Verlustbescheinigung beantragt, stellt die Bank die Verlusttöpfe auf  Null. Mit der Bescheinigung können die Verluste jetzt im Rahmen der ESt-Veranlagung  (getrennt nach Aktien und Sonstiges) angesetzt werden.

 Sollte ein Teil des Verlusts nicht im selben Jahr ausgeglichen werden können, so bleibt dieser im Rahmen eines Verlustvortrags in den Folgejahren bestehen. Verlustvorträge aus Neuverlusten ab 2009 bleiben dabei anders als Altverluste unbegrenzt vortragsfähig.

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