201003.06
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Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung ermäßigt zu besteuern

Um dem nach einem Schlaganfall schwerstbehinderten Ehemann (Grad der Behinderung 100 % mit Merkzeichen G, aG, H und RF) den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, nahmen die Ehegatten Umbaumaßnahmen an ihrem Einfamilienhaus vor. Neben dem Bau einer Rollstuhlrampe und der Einrichtung eines behindertengerechten Bades mussten auch andere Räume umfunktioniert werden. Das Finanzamt lehnte es ab,…

201003.05
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Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein

Um dem nach einem Schlaganfall schwerstbehinderten Ehemann (Grad der Behinderung 100 % mit Merkzeichen G, aG, H und RF) den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, nahmen die Ehegatten Umbaumaßnahmen an ihrem Einfamilienhaus vor. Neben dem Bau einer Rollstuhlrampe und der Einrichtung eines behindertengerechten Bades mussten auch andere Räume umfunktioniert werden. Das Finanzamt lehnte es ab,…

201003.04
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Aufwendungen für einen zum Nachlass gehörenden Hund sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Gehört zum Nachlass ein Hund, stellen die zukünftigen Aufwendungen für die Versorgung dieses Hundes keine Nachlassverbindlichkeiten dar. Dies wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn die Verpflichtung zur Versorgung des Hundes als Auflage aus dem Testament des Verstorbenen zu erfüllen ist. Hat der Erbe also das Tier freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung übernommen, sind zukünftige…

201002.27
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen

Seit 01.01.2010 hat sich der Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, von 19 % auf 7 % reduziert. Hierunter fallen neben kurzfristigen Beherbergungen bis zu sechs Monaten sowohl in klassischen Hotels als auch in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen auch die kurzfristige Überlassung von Campingflächen. Nicht…

201002.26
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen

Ab 2010 können Umstrukturierungen in Konzernen bei Umwandlungsvorgängen auch ohne Belastung mit Grunderwerbsteuer vorgenommen werden. Begünstigt sind nur solche Umwandlungsvorgänge, an denen ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Die Steuerbefreiung gilt auch für entsprechende Umwandlungen nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats. Begünstigt ist eine…

201002.23
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Zinsschranke

Die Zinsschranke schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen von Personen- und Kapitalgesellschaften ein. Zinsaufwendungen können bis zur Höhe der Zinserträge und darüber hinaus nur in Höhe von 30 % des steuerlichen EBITDA (Summe aus steuerlichem Gewinn, Zinssaldo und Abschreibungen) abgezogen werden. Ansonsten können Zinsaufwendungen nur innerhalb der Freigrenze oder bei Eingreifen der Escape-Klausel in vollem Umfang…

201002.22
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Geringwertige Wirtschaftsgüter

Nach der in den Jahren 2008 und 2009 gültigen Rechtslage mussten bei den Gewinneinkünften geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis 150 € sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Kostete das GwG zwischen 150,01 € und 1.000 €, gab es eine zwingende Poolbewertung über fünf Jahre mit jeweils 20 % AfA. Für GwG, die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder ins…

201002.21
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge

Bereits durch die Erbschaftsteuerreform 2008 wurde dem Betriebsnachfolger die Wahl eingeräumt, ob er eine Verschonung zu 85 % oder zu 100 % des begünstigten Vermögens in Anspruch nehmen will. Die mit Abgabe der Steuererklärung auszuübende Wahl ist bindend und kann nicht nachträglich revidiert werden. Rückwirkend ab 2009 wurden nun die Zeiträume, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden…

201002.20
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen

Für Personen der Steuerklasse II, insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen werden die Steuersätze deutlich gesenkt. Bei unentgeltlichen Erwerben nach dem 31.12.2009 bewegen sich die Steuersätze zwischen 15 % (bei einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis 75.000 €) und 43 % (bei einem Wert über 26.000.000 €). Der Freibetrag bleibt in dieser Steuerklasse unverändert bei 20.000 €.