Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Gewerbesteuer
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung eines fiktiven Zinsanteils bei Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, wurde ab dem Erhebungszeitraum 2010 von 65 % auf 50 % abgesenkt.