Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen
Ab 2010 können Umstrukturierungen in Konzernen bei Umwandlungsvorgängen auch ohne Belastung mit Grunderwerbsteuer vorgenommen werden. Begünstigt sind nur solche Umwandlungsvorgänge, an denen ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Die Steuerbefreiung gilt auch für entsprechende Umwandlungen nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats.
Begünstigt ist eine Gesellschaft, an deren Kapital das herrschende Unternehmen innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbrochen beteiligt ist.
Die Anzeigepflicht der Beteiligten gegenüber der Finanzbehörde wurde auf die begünstigten Umstrukturierungen erweitert.